AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über Software-Dienstleistungen, SaaS-Abonnements, Support-/Wartungsleistungen sowie projektbezogene Entwicklungsleistungen von Ethem Çetinkaya (nachfolgend „Anbieter“) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“). Verbraucher werden nicht Vertragspartner.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Auftragsbestätigung, Paketbeschreibung oder individueller Vereinbarung.
(2) Bei Widersprüchen hat die individuelle Vereinbarung Vorrang vor diesen AGB.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Daten und Ansprechpartner rechtzeitig bereit.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

4. Preise, Zahlung, Steuern

(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise.
(2) Bei Leistungen an im Ausland ansässige Kunden erfolgt die Abrechnung regelmäßig ohne türkische KDV im Rahmen der Dienstleistungsausfuhr, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(3) Etwaige umsatzsteuerliche Pflichten im Land des Kunden trägt der Kunde nach den dort anwendbaren Vorschriften.

5. Bereitstellung von SaaS / Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter stellt die SaaS-Leistung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit.
(2) Konstruktions-, wartungs- oder sicherheitsbedingte Unterbrechungen sind möglich. Ein konkretes SLA gilt nur, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart.

6. Nutzungsrechte

(1) Soweit Softwarezugänge, Accounts oder Lizenzen bereitgestellt werden, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer und den vereinbarten Zweck.
(2) Der Kunde darf keine Schutzmaßnahmen umgehen, keine unberechtigten Zugriffe ermöglichen und Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.

7. Abnahme bei Projektleistungen

(1) Bei Projektleistungen kann eine Abnahme vereinbart werden.
(2) Sofern eine Abnahme vorgesehen ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt oder nicht innerhalb angemessener Frist wesentliche Mängel schriftlich rügt.

8. Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Bei Mängeln leistet der Anbieter zunächst nach eigener Wahl Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder erneute Leistung).
(3) Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche ist eine nachvollziehbare Mangelbeschreibung und die Mitwirkung des Kunden bei der Fehleranalyse.

9. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.

11. Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Abonnements können, sofern nicht anders vereinbart, mit Wirkung zum Ende der Abrechnungsperiode gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Stornierung und Rückerstattung

Es gelten die Regelungen der Seite „Stornierung, Kündigung und Rückerstattung (B2B)“ in der jeweils aktuellen Fassung sowie individuelle Vereinbarungen.

13. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung geregelt.

14. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Republik Türkei unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit zulässig.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Antalya, Türkei.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.